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VersicherungskennzeichenVersicherungskennzeichen gibt es für Fahrzeuge ohne ZulassungspflichtEin Versicherungskennzeichen bekommt man für Fahrzeuge, die nicht amtlich zugelassen werden müssen. Es dient als Nachweis einer Haftpflichtversicherung.Wer mit einem Auto oder einem Motorrad auf deutschen Straßen unterwegs sein will, der muss sein Gefährt erst einmal beim Straßenverkehrsamt anmelden. Erst nach erfolgter Zulassung ist das Fahren erlaubt. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Die Straßenverkehrsordnung nennt einige Fahrzeuge, die nicht der Zulassungspflicht unterliegen. Eine Haftpflichtversicherung ist jedoch auch in diesen Fällen obligatorisch. Ein Versicherungskennzeichen ist der sichtbare Beweis, dass ein entsprechender Versicherungsschutz besteht.
Laut Straßenverkehrsordnung sind Kleinkrafträder mit weniger als 50 Kubikzentimeter Hubraum und mit einer Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50km/h von der Zulassungspflicht befreit, ebenso Fahrräder mit einem Hilfsmotor und motorisierte Krankenfahrstühle, die nicht schneller als 6 km/h fahren können. All diese Fahrzeuge bekommen kein normales Nummernschild, sondern ein Versicherungskennzeichen. Nur wer ein solches Kennzeichen hat, darf auf die Straße. Es zeigt an, dass für das betreffende Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Diese ist unbedingt notwendig, denn auch bei geringen Geschwindigkeiten kann es zu Unfällen kommen. Gibt es nicht nur Sachschäden, sondern werden Menschen verletzt, können dadurch hohe Kosten entstehen. Die gesetzliche Pflicht, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, sorgt dafür, dass die Unfallopfer am Ende nicht leer ausgehen. Versicherungskennzeichen sind jeweils ein Jahr lang gültig, und ihre Farbe ändert sich von Jahr zu Jahr – so ähnlich, wie man es von den Plaketten als Nachweis der Hauptuntersuchung bei Pkw kennt. Die jährlich wechselnde Farbe ermöglicht es beispielsweise der Polizei, auf einen Blick festzustellen, ob ein Fahrzeug ohne Zulassungspflicht über den notwendigen Versicherungsschutz verfügt. Diese Kontrolle ist dank des Versicherungskennzeichens praktisch im Vorbeifahren möglich, der Fahrer muss deshalb nicht extra angehalten werden. Auf dem Versicherungskennzeichen findet man eine Kombination aus Buchstaben, die Aufschluss über die Versicherungsgesellschaft geben, und maximal drei Ziffern. Jede Buchstaben- und Zahlenkombination darf nur einmal vergeben werden, damit jeder Versicherungsnehmer eindeutig identifiziert werden kann. Man bekommt dieses spezielle Kennzeichen direkt von seiner Versicherung. |
Ersatzteile
Wer Ersatzteile zum Beispiel für das Auto nicht über die Werkstatt bezieht, sondern selbst bestellt, kann bei einer Reparatur mitunter viel Geld sparen. Anhängerkupplung
Leider verfügt nicht jedes Fahrzeug serienmäßig über eine Anhängerkupplung. Doch zum Glück kann man diese auch relativ problemlos nachrüsten. Bremsscheiben
Die Bremsscheiben sind ein wesentlicher Bestandteil der Bremse. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen innen- und außenbelüfteten Bremsscheiben. Erdgasauto
Ferienfahrschule
Alukompletträder
gebrauchte Wagen
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